Stromlieferungsverträge
(Stand: 1.2.2011)
>> Stromkennzeichung (PDF-Dokument)

>> Kundeninformation - Energieeffizienz (PDF-Dokument)

 
Hier können Sie Ihren gewünschten Stromlieferungsvertrag im pdf-Format herunterladen und ausfüllen.
 
Sondervertrag 2012 - "Meckenheim Privat"
Sondervertrag 2012 - "Meckenheim Privat - Tag und Nacht"

Den Ausgefüllten Stromlieferungsvertrag schicken Sie bitte an:

E-Werk Meckenheim/Pfalz - Bürgerbüro Gemeinde Meckenheim

Hauptstrasse 58
67149 Meckenheim


Kunden außerhalb unseres Versorgungsgebietes bitten wir um eine persönliche Vertragsanfrage unter:

Tel.: 0 63 26 / 219 oder E-Mail: Gemeinde-Meckenheim.Pfalz@t-online.de

Sie haben das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Datum dieses Vertrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an das E-Werk Meckenheim. Bei einem wirksamen Widerruf gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

Anpassung unserer Vertragsverhältnisse für unsere Tarifkunden in Haushalt und Gewerbe
Gemäß §§ 23 Abs. 1 StromGVV, 115 Abs. 2 Satz 3 EnWG geben wir bekannt, dass die Verträge über die Versorgung der oben genannten Kunden mit Elektrizität, die bis zum 12. Juli 2005 als Tarifkundenverträge im Sinne der AVBEltV mit Haushaltskunden abgeschlossen wurden, angepasst werden. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 11. Mai 2007 die Regelungen der StromGVV (Bundesgesetzblatt vom 7. November 2006, Teil I, S. 2391 ff.).


Gewerbekunden mit einem Jahresstromverbrauch über 10.000 kWh, die bisher als Tarifkunden geführt wurden, gelten künftig als Sondervertragskunden. Auch bei diesen Kunden legen wir die Regelungen der StromGVV zugrunde.


Anpassung unserer Sonderkundenverträgen und Sonderabkommen Raumheizung an die StromGVV
Wir passen Ihre bisherigen Sonderkundenverträge mit Wirkung zum 11. Mai 2007 an die neue Rechtslage nach der StromGVV an.


Zu dieser Anpassung Ihrer Verträge sind wir von Gesetzes wegen verpflichtet, weil die bislang den Verträgen zugrunde liegende AVBEltV außer Kraft getreten ist.