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| Gaspreise Privat | |
Liebe Kundin, lieber Kunde, wir haben gute Nachrichten für Sie, die Lage an den Energiemärkten hat sich entspannt. So sind unsere Erdgas-Beschaffungskosten gesunken und auch die Politik setzt mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage von derzeit 0,289 ct/kWh netto zum Jahresende auf Entlastung. Trotz steigender CO2-Preise und höherer Netzentgelte ergibt sich insgesamt eine positive Entwicklung, die wir gerne an Sie weitergeben. Ab dem 1. Februar 2026 senken wir den Arbeitspreis, z.B. in der Grundversorgung um 0,4 ct/kWh brutto (0,30 ct/kWh netto). Der Grundpreis bleibt stabil. Bei einem durchschnittlichen Jahresbedarf von 15.000 kWh ergibt die Anpassung eine Entlastung von 54 EUR/Jahr brutto bzw. 45 EUR/Jahr netto. Wir passen die Arbeitspreise automatisch zum 1. Februar 2026 für Sie an. Ihren Zählerstand müssen Sie uns nicht mitteilen. Ihr zukünftiger, neuer Abschlagsplan wird Ihnen automatisch mit der nächsten Jahresabrechnung mitgeteilt. Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV und wird im Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben. Sie können, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV kündigen. Hier zeigen wir Ihnen transparent die Änderungen der Preiszusammensetzung sowie der Gesamtkosten. Die Entwicklungen auf den Energiemärkten haben zwar an Dynamik verloren, dennoch werden wir auch zukünftig alle Chancen nutzen um Vorteile an Sie weitergeben zu können. Als Ihr lokaler Energieversorger setzen wir auf kurze Wege und lokale Wertschöpfung. Gewinne, die wir erwirtschaften, fließen direkt in die Gemeinde zurück und kommen somit auch Ihnen zugute. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
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| Preisblatt Grundversorgung (Allgemeine Preise ab 01.02.2026) | |
| Preisblatt Ersatzversorgung (Allgemeine Preise ab 01.02.2026) | |
| Preisblatt Sonderverträge(Allgemeine Preise ab 01.02.2026) | |
| Preisblatt Grundversorgung (Allgemeine Preise ab 01.07.2025) | |
| Preisblatt Ersatzversorgung (Allgemeine Preise ab 01.07.2025) | |
| Preisblatt Sonderverträge (Sonderverträge ab 01.07.2025) | |
| Grundversorgung - Gültig ab 01.02.2026 (Preise für einen Verbrauch von 10.001 - 50.000 kWh / a, siehe Preisblatt für andere Verbrauchsstaffelungen) |
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| Verbrauchspreis: | 12,80 ct./kWh |
| Grundpreis: | 0,00 Eur/Jahr |
| Sondervertrag - Gültig ab 01.02.2026 (Preise für einen Verbrauch von 10.001 - 50.000 kWh / a, siehe Preisblatt für andere Verbrauchsstaffelungen) |
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| Verbrauchspreis: | 12,28 ct./kWh |
| Grundpreis: | 0,00 Eur/Jahr |
| Umrechnung von m³ Gas in kWh Gas (Brennwert-Faktor): | |
| Die Gasabrechnung erfolgt nach eichrechtlichen Vorschriften. Als Grundlage der thermischen Abrechnung [kWh] dient das DVGW-Arbeitsblatt G685 (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.). Die vom Zähler in Kubikmetern [m³] gemessenen Verbrauchsmengen werden mit dem Abrechnungsbrennwert (ABW) und der Zustandszahl (Z) multipliziert. Der Abrechnungsbrennwert wird aus gemessenen Einspeisebrennwerten durch Mittelwertbildung über die Abrechnungszeitspanne bestimmt. Ändern sich die Gaspreise innerhalb dieser Zeitspanne, so wird auch der Abrechnungsbrennwert neu bestimmt. | |
Im Verbrauchspreis ist die geltende Erdgassteuer, der CO2-Preis nach BEHG und die Gasspeicherumlage nach §35 EnWG enthalten. Das "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" sieht für das produzierende Gewerbe Ermäßigungen vor, auf die wir hiermit aufmerksam machen wollen. In den genannten Verbrauchspreisen ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas" vom 09.01.1992 enthalten. Die Bruttopreise sind gerundet und beinhalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Eine Ablesung der Zähler werden wir aus Anlass einer Preisänderung nicht durchführen, sondern den Verbrauch zeitanteilig gewichten. Gerne berücksichtigen wir auch den tatsächlichen Zählerstand, wenn zwischen Ablesetermin und Übermittlung der abgelesenen Daten nicht mehr als vier Wochen liegen. Die Übermittlung kann schriftlich, telefonisch (0800 4020271), per Fax (06321 402-213) oder per E-Mail (e-werkmeckenheim@swneustadt.de) erfolgen. |
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