Strompreise Privat

Liebe Kundin, lieber Kunde,

die Bundesregierung hat in diesem Jahr eine Initiative gegen hohe Stromkosten eingeleitet. Wir haben damit schon zu Beginn des Jahres 2025 begonnen, indem wir gestiegene Netzkosten und Umlagen nicht an Sie weitergegeben haben. Im Jahr 2026 senken wir nun zusätzlich die Preise! Auch wenn die Umlagen erneut steigen, wirkt der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten in 2026 entlastend. Im Saldo ergibt sich in Verbindung mit den gesunkenen Beschaffungskosten eine positive Entwicklung, die wir gerne an Sie weitergeben.

Ab dem 1. Februar 2026 senken wir den Arbeitspreis, z.B. in der Grundversorgung um 1,79 ct/kWh brutto (1,5 ct/kWh netto). Der Grundpreis bleibt stabil. Bei einem durchschnittlichen Jahresbedarf von 3.500 kWh ergibt die Anpassung eine Entlastung von ca. 62 EUR/Jahr brutto bzw. 53 EUR/Jahr netto. Wir passen die Arbeitspreise automatisch zum 1. Februar 2026 für Sie an. Ihren Zählerstand müssen Sie uns nicht mitteilen. Ihr zukünftiger, neuer Abschlagsplan wird Ihnen automatisch mit der nächsten Jahresabrechnung mitgeteilt.

Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von § 5 Absatz 2 der StromGVV und wird im Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben. Sie können, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gemäß § 5 Absatz 3 der StromGVV kündigen. Hier zeigen wir Ihnen transparent die Änderungen der Preiszusammensetzung sowie der Gesamtkosten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Energiewerk Meckenheim

Preisblatt Grundversorgung (Allgemeine Preise ab 01.02.2026)
Preisblatt Ersatzversorgung (Allgemeine Preise ab 01.02.2026)
Preisblatt Sonderverträge Strom (Sonderverträge ab 01.02.2026)
Preisblatt Sonderverträge Strom NATUR (Sonderverträge ab 01.02.2026)
Preisblatt Grundversorgung (Allgemeine Preise ab 01.01.2025)
Preisblatt Ersatzversorgung (Allgemeine Preise ab 01.01.2025)
Preisblatt Sonderverträge Strom (Sonderverträge ab 01.01.2025)
Preisblatt Sonderverträge Strom NATUR (Sonderverträge ab 01.01.2025)
Allgemeine Strompreise (ohne Leistungsmessung) ab 01.02.2026
Verbrauchspreis: 31,83 ct./kWh
Grundpreis: 110,79 Euro/Jahr

Die Verbrauchspreise beinhalten die Energielieferung, die Netzkosten einschließlich Messeinrichtung (ohne Wandler), die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas" vom 09.01.1992, die Stromsteuer, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK), die Umlagenach § 19 der Netzentgeltverordnung (NEV), die Umlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) "Offshore-Haftungsumlage" sowie die Umlage nach derVerordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Verordnung zu abschaltbaren Lasten AbLaV).

Die Bruttopreise sind gerundet und beinhalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

Die Preisbestandteile (liefer- und netzbezogene Umlagen bzw. Aufschläge sowie deren Berechnungsgrundlagen) sind auf der Internetplattform www.netztransparenz.de veröffentlicht.
 
* Zum Einsatz des Zeitzonentarifes wird eine Beratung durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen empfohlen.
Sondervertrag - "Meckenheim privat" ab 01.02.2026
Verbrauchspreis: 30,86 ct./kWh
Grundpreis: 123,11 Eur/Jahr
Sondervertrag - "Meckenheim privat TAG & NACHT*" ab 01.02.2026
HT-Verbrauchspreis: 30,86 ct./kWh
NT-Verbrauchspreis: 28,33 ct./kWh
Grundpreis: 166,20 Eur/Jahr
Sondervertrag - "Meckenheim privat NATUR" ab 01.02.2026
Verbrauchspreis: 31,34 ct./kWh
Grundpreis: 123,11 Eur/Jahr
Sondervertrag - "Meckenheim privat TAG& NACHT* NATUR" ab 01.02.2026
HT-Verbrauchspreis:

31,34 ct./kWh

NT-Verbrauchspreis: 28,82 ct./kWh
Grundpreis: 166,20 Eur/Jahr
Das E-Werk Meckenheim/Pfalz leistet mit dem Sonder-Stromliefervertrag "Meckenheim privat/profi NATUR" einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Der Naturstrom wird aus umweltfreundlichen erneuerbaren Energiequellen gewonnen. Alle unsere Kunden, die sich für diesen 100 % sauberen Strom entscheiden, leisten ihren Beitrag zum Klimaschutz.

Die Verbrauchspreise beinhalten die Energielieferung, die Netzkosten einschließlich Messeinrichtung (ohne Wandler), die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas" vom 09.01.1992, die Stromsteuer, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK), die Umlage nach § 19 der Netzentgeltverordnung (NEV), die Umlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) "Offshore-Haftungsumlage" sowie die Umlage nach der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Verordnung zu abschaltbaren Lasten AbLaV).

Die Bruttopreise sind gerundet und beinhalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

Die Preisbestandteile (liefer- und netzbezogene Umlagen bzw. Aufschläge sowie deren Berechnungsgrundlagen) sind auf der Internetplattform www.netztransparenz.de veröffentlicht.

* Zum Einsatz des Zeitzonentarifes wird eine Beratung durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen empfohlen.